Die Probleme der Briefwahl
Sie beginnen, laut Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau, damit, dass sie im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Trotz gravierender Bedenken von Verfassungsrechtlern erlaubte das Bundesverfassungsgericht 1956 die Briefwahl und setzte sich darüber hinweg, dass bei der Briefwahl die Grundsätze einer allgemeinen und geheimen Wahl nicht erfüllt sind