„Wenn ein Bürger in Deutschland bei der Verwaltung einen Antrag stellt und die Behörde sich drei Monate lang nicht rührt, kann der Bürger Untätigkeitsklage erheben. So regelt es die Verwaltungsgerichtsordnung. Von diesem Mittel wird derzeit viel häufiger Gebrauch gemacht als sonst, und zwar mit dem Ziel, schneller die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Daraus entwickelt sich allmählich ein Geschäftsmodell, von dem alle Beteiligten profitieren, ausgenommen andere Kläger und der Steuerzahler.“