„Aus der SPD kommt eine Initiative, die Voraussetzungen der „Politikerbeleidigung“ abzusenken, um die Strafverfolgung zu vereinfachen. Niedersachsen möchte einen entsprechenden Antrag auf der kommenden Justizministerkonferenz einbringen. Ein Verfassungsjurist warnt vor einem Verstoß gegen das Grundgesetz.“
„Die Beleidigung von Politikern wurde lange Zeit nicht gesondert bestraft. Das änderte sich 2021, als die damalige große Koalition von Union und SPD das Strafrecht verschärfte. Seitdem gilt in Paragraf 188 des Strafgesetzbuches: Wird eine Beleidigung „gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person“ begangenen, drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen von Amts wegen gegen eine „Politikerbeleidigung“ ermitteln – nicht nur auf Antrag der Betroffenen.“