Nordkurier: „Berlins Innensenator Geisel sagte im TV, die Querdenker hätten der Polizei „schriftlich gegeben“, dass sie keine Masken tragen würden. Das Gegenteil stimmt. Wie erklärt der Senat das?“
„….Geisels Sprecher zitiert dann aber noch aus einem Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin, in dem es heißt, die Rechtstreue der Querdenker-Szene sei nur als „Lippenbekenntnis“ zu werten. Und er fügt in eigenen Worten hinzu: „Die Bilder des Versammlungstages haben die Versammlungsbehörde in ihrer Annahme der eintretenden Lage doch auch bestätigt. Es wurden keine Masken getragen und keine Abstände eingehalten. Insofern hat sich die Bewertung als ‚Lippenbekenntnis‘ – wie in der Vergangenheit auf anderen Demos auch – voll und ganz bestätigt.“