„Der Rechtsanwalt hat in unzähligen persönlichen Gesprächen festgestellt, dass praktisch keiner wusste und auch die wenigstens glauben wollten, dass es laut RKI im Jahre 2019 gerade einmal in ganz Deutschland zwei Maserntote, kompliziert durch Enzephalitis, gab, und das auf eine Bevölkerung von über 83 Millionen Menschen.
„Wer dem Staat bei einem – vergleichsweise – derart geringen gesellschaftlichen Problem derart exzessive Grundrechtseingriffe gestattet, der darf sich in der Tat über die Corona-Maßnahmen nicht beschweren“, gibt der Jurist zu bedenken.“