„Als weitere Maßnahme wird – ebenfalls bis zum 30. Juni 2022 – in Krankenhäusern, die Patienten mit einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder mit dem Verdacht auf eine entsprechende Infektion behandeln, die Einhaltung bestimmter Mindestmerkmale aus dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) von der Prüfung der Abrechnung ausgenommen.“