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Schule

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Das so genannte homeschooling ist nicht nur anstrengend und nervenaufreibend. Es kommt auch dem Recht auf Bildung und Betreuung durch ausgebildetes Personal nicht gleich. Schließlich arbeiten zwar immer noch zu wenige aber immerhin gut ausgebildete und teilweise auch gut bezahlte Fachkräfte in den Schulen. In Hamburg findet Bildung und Betreuung normalerweise von 8 bis 16 Uhr statt. Darin ist – je nach Schulform – ein Mix aus Unterricht, Mittagspause und Nachmittagsangeboten enthalten. Diese entfällt ersatzlos, da die Schulen geschlossen wurden. Interessant ist, dass auch hier Ausnahmen gelten, die jedoch kaum jemand in Anspruch nimmt:

„Die Schulschließung nach Ziffer 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und für alle Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischen Förderbedarf, die aus familiären Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind.“[1]

In Hamburg kann man also „familiäre Gründe“ anführen (schriftlich auf einem Formular anzugeben), die nicht weiter definiert werden und sein Kind in die Schule schicken. Der schöne Begriff Notbetreuung, der von den Schulen für solche Ausnahmen (auch bei anderen Schulschließungen) genutzt wird,gibt einen Hinweis auf die Qualität des Angebots.

Auf Nachfrage, erfahre ich vom Sprecher der Schulbehörde Hamburg (BSB): „Wir haben bewusst die offene Formulierung ´aus familiären Gründen` gewählt und die Entscheidungsgewalt in die Hände der Eltern gelegt, weil nur diese ihre eigene Situation beurteilen können und sicher verantwortungsbewusst mit dieser Entscheidung umgehen.“

Praktischerweise sind die Eltern „verantwortungsbewusst“ genug, ihre Kinder nicht der Notbetreuung in Corona-Zeiten auszusetzen. Die Zahlen sind überall ähnlich: Eine Schule mit knapp 800 Schüler*innen betreut zwischen 6-8 Kinder, also 1 %.

Als der am 1.4.2020 vom Hamburger Senat verabschiedete Bußgeldkatalogerscheint, der alle Strafen wegen Corona-Verstößen auflistet, lese ich, dass dort ein Bußgeld wegen „verbotswidriger Inanspruchnahme von Notbetreuungsangeboten“ von € 150 pro beteiligter Person aufgeführt ist. Ich frage bei der Fachbehörde nach: Die Rechtsabteilung werde meine Frage klären und man werde sich bei mir zurückmelden.Interessant, denke ich, dass sich darüber vorher niemand Gedanken gemacht hat… à Link: https://www.bussgeldkatalog.org/corona-hamburg/

Man muss sich auch die Frage stellen, wo die sonst so scharf verfolgte Schulpflicht nur plötzlich hin ist? Da Deutschland flächendeckend die Digitalisierung verschlafen hat, sind insb. Schulen kaum in der Lage, das homeschooling zu betreiben. Die technische Infrastruktur fehlt, es gibt kaum belastbare Server, kaum Material und viele Schulkinder haben keinen Zugriff auf ein zum Lernen geeignetes Gerät. Für die Kommunikation wird oft auf whatsapp oder ähnliche Kanäle zurückgegriffen, die der EU-Datenschutzrichtlinie nicht genügen. Die Daten, auf die nun das Lernen Zuhause verlagert wird, also bspw. Emailadressen und Mobilnummern, wurden nicht zu diesem Zwecke frei gegeben. Es handelt sich also um einen Verstoß gegen den Datenschutz.


[1]Allgemeinverfügung zur befristeten Schließung der Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg