„Am 30. März hat der VfGH zwei Erkenntnisse über die Zulässigkeit des „Lockdowns für Ungeimpfte“ und „2G-Regel“ sowie die unterschiedliche Behandlung Genesener und Geimpfter veröffentlicht. Laut diesen Erkenntnissen waren die Grundrechtseingriffe zulässig. Weil. Und damit könnten wir den Artikel auch schon beenden. Der VfGH anerkennt kritiklos die Begründungen des Gesundheitsministers. Es sind die seit Beginn der Pandemie von der Regierung verbreiteten Fehlinformationen und Unwahrheiten.“