„Doch im Haushaltsausschuss beantragte ein Viertel der Ausschussmitglieder, die Vertreter von FDP, AfD, Linken und BSW, die Durchführung einer öffentlichen Anhörung, die gesetzlich bei Erreichen des entsprechenden Quorums vorgeschrieben ist. Der Vorsitzende des Ausschusses, der frühere Kanzleramtschef Helge Braun, lehnt dies jedoch ab – schließlich wäre dadurch der ganze Zeitplan durcheinander geraten und Merz Staatsstreich hätte einen empfindlichen Rückschlag erhalten. Ein offensichtlicher Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Bundestages.“