„Die Faktenlage war immer klar, und jeder, der etwas von Rechtsstaatlichkeit versteht, konnte sie klar sehen: Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das auch provokante oder unliebsame Aussagen schützt. Trotzdem agierte die Berliner Polizei lange Zeit so, als sei die Parole strafbar. In mehreren Fällen kam es zu Einsätzen, weil Menschen entweder „Ausländer raus“ riefen oder Lieder mit diesem Wortlaut spielten. Die Justiz spielte mit. Und das – womit wir beim entscheidenden Punkt sind – trotz einer früheren höchstrichterlichen Entscheidung, die klarstellte, dass eine allgemeine Aussage wie „Ausländer raus“ per se nicht strafbar ist.“