Die Kläger werfen Martin Ackermann unter anderem folgende Straftaten vor:
Wiederholte Veröffentlichung von nicht plausiblen Schreckensprognosen betreffend der Auslastung der Intensivbetten, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen und schärfere Massnahmen durchzusetzen.