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Strafanzeige gegen die Schweizer Nationale Task-Force eingereicht

Die Kläger werfen Martin Ackermann unter anderem folgende Straftaten vor:

Wiederholte Veröffentlichung von nicht plausiblen Schreckensprognosen betreffend der Auslastung der Intensivbetten, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen und schärfere Massnahmen durchzusetzen.