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Stufenplan, Impfpflicht und alles andere als ein „Freedom Day“

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„Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrig-
schwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektions-
geschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Aus Sicht der Länder
zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von
Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot,
allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Test-
erfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-,
Genesenen- und Teststatus. Diese Möglichkeiten sind auch für Schulen und
Kindertageseinrichtungen notwendig.

 

 

„Künftige Rechtslage: Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März deutlich verschlechtern, soll die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren für neuerliche Schutzmaßnahmen einleiten.“