„Der Faktencheck greift aus der Fülle der mehreren Dutzend Argumente und Aspekte, die der Journalist in seinem offenen Brief zur Sprache gebracht und mit Quellenangaben belegt hatte, willkürlich und ohne erkennbare Systematik fünf heraus und stellt dazu fest, dass die Sachverhalte zwar teils „richtig“ dargestellt, einige allerdings „noch nicht abschließend erforscht“ oder „stark umstritten“ seien. Der Faktencheck trägt dazu eine Überschrift, die vom Inhalt nicht gedeckt ist: „Offener Brief eines Journalisten enthält einige Falschbehauptungen über Corona“.
Diese Überschrift ist stark irreführend, um nicht zu sagen gelogen. Sichtweisen, die angezweifelt werden und unter Fachleuten bislang strittig bleiben, sind etwas anderes als „Falschbehauptungen“.“
„Multipolar hat deshalb am Montag beim Deutschen Presserat Beschwerde gegen die irreführende, sachlich nicht belegte und diskreditierende Überschrift des dpa-Faktenchecks eingelegt. In Ziffer 2 des Pressekodex ist klar festgelegt, dass Überschriften nicht sinnverfälschend sein dürfen.“