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Coronologie

„Ausländer Raus“-Rufe allein sind nicht strafbar

Die „taz“ hat Juristen befragt. Um eine strafbare Volksverhetzung anzunehmen, müssen weitere Begleitumstände hinzutreten, etwa die Verwendung von NS-Kennzeichen. Auch nicht strafbar ist das Andeuten eines Hitler-Bärtchens. Eine arbeitsrechtliche Kündigung wegen Grölens von „Ausländer raus“-Parolen in der Freizeit ist nicht möglich

War das nicht schon immer nötig?

Hier die „BUNDESEMPFEHLUNG Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“, die, bis auf die Schaffung eines neuen bürokratischen Monsters, überwiegend dem gesunden Menschenverstand und „best practice“ entspricht

Fatale Bilanz

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Das sind die sieben größten Schadwirkungen von Windrädern

Eiszeit. Eisenzeit

Ein ungemein informativer Vortrag von Dr. Gabriele Krone-Schmalz über Russland, die Ukraine, Krieg und Frieden

Deutschland hat seinen Sommerhit

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„Der Schuss ging nach hinten los“, meint Daniel Matissek. Angesichts der beispiellosen Progromstimmung gegen die Akteure auf dem Video habe sich dieser Song erst recht verbreitet. „L’Amour Toujours“ ist bei „Spotify“ an die Spitze der Charts geschossen…

Meinungs­terror

Am vergangenen Wochenende wurde ein System der Disziplinierung errichtet. Mit der öffentlich durchgeführten Vernichtung von Existenzen und der medialen Überwachung deutscher Volksfeste auf politische Korrektheit wurde in Deutschland die Leichtigkeit abgeschafft. Von nun an herrscht Kontrolle