Im Grundgesetz nicht vorgesehen
Der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau klärt auf „X“ auf: Daß sich nun zwei Bundestagsfraktionen auf die faktische Selbstauflösung des Bundestages (die es im GG gerade nicht gibt!) und Neuwahlen „geeinigt“ haben, und der Bundespräsident hierbei offenbar mitspielt, ist in völligem Gegensatz zum Verfassungsrecht