Nach Verurteilung in 1. Instanz zu 6.000€, Freispruch in 2. Instanz
Das Gericht wollte verhindern, dass die Kinderpflegerin sich gegen Baerbock wehrt. Kurz nach ihrer Verurteilung im vergangenen Jahr hatte das Gericht sie davor gewarnt, in Berufung zu gehen, berichtet „Nius“