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Trotz Abschiebung und Wiederein­reisesperre

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„Er beging schwerste Straftaten, saß wegen Betrugs mehrere Jahre in Haft und wurde in den Libanon abgeschoben – doch seit wenigen Tagen lebt Kahlil El Zein (35), der unter anderem auch als Verdächtiger im KaDeWe-Raub-Fall galt, wieder bei seinen Verwandten in Berlin. Unbehelligt von den Behörden.

Alles, was er fürchten muss: Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen die Wiedereinreisesperre! Wie kann das denn sein?

Am 21. Oktober äußert Kahlil El Zein im Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Berlin-Tegel seinen Wunsch nach Asyl in Deutschland. Bei den Behörden schrillten sofort die Alarmglocken: LKA, Bundespolizei, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, die Senatsinnenverwaltung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Landesamt für Einwanderung setzten sich an einen Tisch – eine sogenannte Fallkonferenz.

Kahlil El Zein bekam parallel einen Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach der Anhörung wurde er festgenommen, landete im Gewahrsam. Doch am Freitag, dem 25. Oktober, ließ ihn ein Richter wieder frei.

Grund: Sein Asylantrag wird geprüft, sein Anwalt kann die Post für ihn entgegennehmen. Da die Erstaufnahmeeinrichtungen in Berlin nahezu voll sind, kam das Clan-Mitglied bei Verwandten unter.“