Der Verwaltungsaufwand “ ergibt sich aus der Zahl der ungeimpften Personen in Österreich: Abzüglich Kindern und Jugendlichen ist das eine Zielgruppe von mehr als einer Million Menschen. Dass die Abmahnung der Betroffenen, also die Ausstellung der Verwaltungsstrafen, bei den Landesbehörden und den Kommunen hängen bleibt, sorgt ebendort bereits für Unmut – das sei personell kaum zu stemmen. Und das bereits ohne den möglichen Rattenschwanz an behördlichen Schritten, die Anfechtungen oder Nicht-Bezahlung einer Strafe mit sich bringen.“