Stichworte aus einem Dokument, das paranoide, autoritärste Hygienemaßnahmen gegenüber einem KIND mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der Notstandsverordnung durchsetzt:
Häusliche Isolierung für mindestens 12 Tage, 2xtäglich Körpertemperatur messen, alle Namen der Personen, mit denen das Kind in unvermeidbaren Kontakt tritt, täglich schriftlich dokumentieren, nicht notwendige Kontakte unterlassen, Kontakte innerhalb der häuslichen Gemeinschaft minimieren, Duldung eines „tiefen Nasen-Rachenabstrichs“, bei fehlender Mitwirkung „zwangsweise Absonderung“, Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld bis 2.500 € geahndet werden, Bescheid ist sofort vollziehbar, Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung