„Verschiedene alternative Medien berichteten mit Jubel, dass die Maßnahmen und die Pandemie für „Genesene“ in Österreich nun beendet wären. Dies wäre die Folge eines Urteils des Wiener Verwaltungsgerichtes. Das Urteil ist ohne Frage bemerkenswert und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – allerdings kann man daraus weder eine Allgemeingültigkeit ableiten, noch eine Richtungsweisung für offene Verfahren. Das Urteil sollte aber jedem damit befassten Anwalt bekannt sein, damit er sich argumentativ darauf beziehen kann.“