„Gemäß der „Coronavirus-Impfverodnung“ vom 10. März 2021 des Bundesgesundheitsministeriums betrug die Vergütung in Arztpraxen 20 Euro pro Impfung. Musste der Patient außerhalb der Praxis, beispielsweise in einer Einrichtung, besucht werden, wurde der Aufwand mit weiteren 35 Euro vergütet. Falls in der Einrichtung noch andere Personen geimpft wurden, wurde das mit jeweils weiteren 15 Euro vergütet. Für eine „ausschließliche Impfberatung zum Coronavirus SARS-CoV-2 ohne nachfolgende Schutzimpfung“ konnten hingegen lediglich 10 Euro abgerechnet werden.
Im November 2021 wurde die Vergütung unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf 28 Euro pro Impfung erhöht und stieg für Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sowie für den 24. und 31. Dezember auf 36 Euro. Sein Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) verfügte im Folgemonat, dass vom 27. Dezember 2021 bis 7. Januar 2022 auch werktags jede Impfung mit 36 Euro zu vergüten sei. Für Impfungen gegen andere Krankheiten als Covid-19 erhielten beispielsweise Berliner Ärzte für AOK-Versicherte zu diesem Zeitpunkt zwischen knapp 8 und 20 Euro pro Impfung.“