Zum Inhalt springen

Wahnsinn

  • von

„Nach nicht einmal zehn Minuten verpflichtete Richter Darío-Carpio Estévez das örtliche Standesamt dazu, den Geschlechtseintrag von Alejandro zu ändern. Auf die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens wurde verzichtet. Alejandro ist acht Jahre alt, wurde als Mädchen geboren und bekam von seiner Mutter bereits im Jahr 2018 einen männlichen Vornamen verpasst. Ihr Kind habe schon damals „seit langem als Mann gedacht“, wie die Mutter beteuerte.“ – also als VIERJÄHRIGE.

Justizminister Marco Buschmann, FDP, stellt mit Lisa Paus, Grüne, die Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz vor: Ab Mitte 2023 soll jeder Bürger ab 14 Jahren Geschlecht und Vornamen auf dem Standesamt wechseln können.
BILD stellte Fragen: 
► Wie oft kann man das Geschlecht wechseln?

Einmal pro Jahr. Paus und Buschmann gehen aber davon aus, dass nur wenige Menschen ihr Geschlecht öfter als einmal angleichen würden, der Anteil liege gerade einmal bei 1 bis 1,5 %.

► Könnten Männer sich als Frau beim Standesamt eintragen lassen, um berufliche Vorteile zu erlangen?

Theoretisch ja. Paus und Buschmann betonen aber, ihr Gesetz wolle u.a. Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen im Job unterbinden.

Der österreichische „Wochenblick“ warnt: „Abgedrehter Plan gefährdet Kinder und Gesellschaft. Jährlicher “Geschlechtswechsel” ab 14.“