Die hohe Schule des verfassungsgerichtlichen Zynismus:
„Vorgebrachte Studien bezögen sich auf niedrigere Inzidenzwerte und seien nicht ins Verhältnis zu realistischen Szenarien gesetzt worden. Zudem könnten künstlerische Inhalte etwa durch Streaming- oder Downloadangebote verbreitet werden. Ebenso verwiesen die Richter auf die sinkenden Inzidenzwerte und sich bei sommerlichen Bedingungen verbessernde Perspektiven zumindest für Open Air-Veranstaltungen.“