„Anfang Januar 2021 fragte ich beim RKI an:
Wenn es sich abschließend nachweisen lässt, dass die Todesursache nicht Covid-19 ist, dann handelt es sich im Sinne des RKI nicht um einen Corona-Sterbefall. Richtig?
Auch wenn die eigene gesetzliche Definitionszuständigkeit unerwähnt bleibt, klang die Antwort deutlich differenzierter:
Ja, richtig. Aber wenn es das Gesundheitsamt anders sehen sollte, würde es eben anders sein. Wir gehen davon aus, dass das Gesundheitsamt einen verunfallten positiv getesteten Fall nicht melden würde.“