Im „Cicero“ schreibt Wolfgang Kubicki:
„Die Bundesnetzagentur vergreift sich mit ihrem Konstrukt der „Trusted Flagger“ am vornehmsten Menschenrecht der freien Rede.
„Herr Müller ruderte nach der Diskussion mit Jochen Bittner auf X zurück, räumte aber ein, dass seine Äußerungen missverständlich seien. Natürlich gehe es nur um illegale Inhalte. Nun gut, könnte man meinen. Dann bleibt die Frage, wieso der Staat einen privaten Dritten mit dem Aufspüren von solchen Inhalten beauftragt. Es geht um Meinungsfreiheit, also „das vornehmste Menschenrecht“, wie das Bundesverfassungsgericht es einst klassifizierte.“