Rechtsanwalt Markus Haintz schreibt:
„Im Gegensatz dazu sind praktisch sämtliche Nazi- und auch Holocaustvergleiche zulässig, wenn diese dazu genutzt werden, gegen Oppositionelle Stimmung zu machen, hier gegen die AfD. Nachfolgend veröffentliche ich die knappe Begründung der Staatsanwaltschaft Mainz und rate jedem, der aufgrund von Meinungsäußerungen vergleichbarer Art politisch verfolgt wird, auf solche Einstellungsverfügungen Bezug zu nehmen. Hierdurch kann man für jedermann verständlich auf die offenkundige Ungleichbehandlung im deutschen Rechtssystem hinweisen.“