„Das ganze Urteil des saarländischen Verfassungsgerichts ist bemerkenswert, lesenswert, zugleich abwägend und fragend. Insgesamt kann in ganz Deutschland die befürchtete exponentielle Ausbreitung der Corona-Infektionen nicht festgestellt werden. Der Verlust des Grundrechts der Freiheit der Person ist Tag für Tag der Freiheitsbeschränkung ein endgültiger Nachteil. Er kann für die verstreichende Zeit nicht wieder ausgeglichen werden. Warum dürfen sich Bruder und Schwester in gebührendem Abstand im Baumarkt treffen, aber nicht zu Hause?“